Im Rahmen des BMWi-Vermarktungshilfeprogramms 2010 machen wir Sie auf neue Förderprojekte aufmerksam. Diese neuen Fördermaßnahmen der 2. Ausschreibungsrunde 2010 können ab dem 01.07.2010 von Interessierten in Anspruch genommen werden.
Ziel und Gegenstand: Ziel des Vermarktungshilfeprogramms ist die Verbesserung des Absatzes von Produkten und Leistungen aus den neuen Ländern und Berlin auf ausgewählten Auslandsmärkten.
Den Teilnehmern wird eine auf das Zielland bezogene Beratung sowie Unterstützung bei der Geschäftsanbahnung im Zielland gewährt. Das Programm wird in den Varianten Vermarktungshilfeprojekt und Lieferantenforum durchgeführt.
Antragsberechtigte: Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Freien Berufe mit Geschäftsbetrieb in den neuen Bundesländern einschl. Berlin.
Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen und darf nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die dieser Definition nicht entsprechen.
Die KMU können nur am Projekt teilnehmen, wenn sie die Bestimmungen der De-minimis Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De minimis-Beihilfen) einhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie des BMWi.







